Carsten Bialke 
Kfz.-Sachverständigenbüro  •  Gänseberg 2-4  •  22926 Ahrensburg  •  04102-2399-0 • info@unfallschaden.eu 

 Der Kaskoschadenfall

Der Gutachter im Kaskoschadenfall 

Der Grundsatz des Haftpflichtschadenrechtes, dass der Geschädigte einen neutralen Schadengutachter wählen kann, gilt im Kaskofall nicht. Die Versicherung ist nicht verpflichtet, die Kosten für einen von Ihnen beauftragen Unfallgutachter zu tragen. Die Übernahme der Kosten für ein Schadengutachten sollten im Kaskoschadenfall mit der Versicherung abzustimmen. Im Regelfall wird die Versicherung ihr sogenanntes "Weisungsrecht" ausüben und den Gutachter selbst bestimmen. Im Einzelfall werden die Kosten für den Sachverständigen Ihres Vertrauens übernommen. 

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Vollkaskoversicherung

Die Vollkaskoversicherung ist eine freiwillige Zusatzversicherung zur Ergänzung der gesetzlich vorgeschriebenen Kfz-Haftpflichtversicherung. Sie deckt nur Schäden ab, die am eigenen Kraftfahrzeug entstehen und schließt den Versicherungsschutz der Teilkaskoversicherung mit ein. Dabei handelt es sich rechtlich um zwei eigenständige Vertragsteile.

In der Vollkaskoversicherung kann der Versicherungsnehmer unterschiedliche Selbstbeteiligungen für die Vollkasko- und Teilkaskoversicherung wählen.

  • Schäden aus der Teilkaskoversicherung führen nicht zur Belastung des Schadenfreiheitsrabattes der Vollkaskoversicherung.

In der Vollkaskoversicherung sind in Ergänzung zur Teilkaskoversicherung folgende Schäden versichert:

  • Vandalismusschäden
  • Selbst- oder auch fremdverschuldete Schäden am eigenen Fahrzeug. Zum Beispiel ein Schaden durch ein nicht deliktfähiges Kind.

Weitere Berechnungsmerkmale für die Beiträge (Versicherungsprämien) sind neben dem SFR auch die Höhe der Selbstbeteiligung, die Typenklasseneinstufung und der Wohnort des Versicherungsnehmers, der die Regionalklasse bestimmt.

Mit dem Abschluss einer Vollkaskoversicherung gehen bestimmte Pflichten und Obliegenheiten einher.

 Pflichten im Schadensfall:

 

  • Korrekte Angaben in der Schadenanzeige
  • Pflicht zur Aufklärung bei einem Unfall.
  • Pflicht zur Schadenminderung (Beispiel: Nach einem Glasbruch durch Abdeckung der Scheibe das Eindringen von Regenwasser verhindern.)


Teilkasko

Die Teilkaskoversicherung ist eine freiwillige Zusatzversicherung, die Schäden am eigenen Fahrzeug abdeckt. Im Gegensatz zu der gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflichtversicherung kann diese Art der Absicherung freiwillig abgeschlossen werden, es besteht also jederzeit die Möglichkeit, den Teilkaskoschutz einzuschließen oder auch auszuschließen. Manche Versicherungsgesellschaften binden den Teilkaskoschutz allerdings an die Hauptfälligkeit der Kfz-Haftpflichtversicherung, sodass diese mindestens ein Jahr bestehen muss.

Durch eine Teilkaskoversicherung ist man in folgenden Fällen versichert:

  • unmittelbare Einwirkung von SturmHagelBlitzschlag oder Überschwemmung. Eingeschlossen sind Schäden, die dadurch verursacht werden, dass durch diese Naturgewalten Gegenstände auf oder gegen das Fahrzeug geworfen werden. Ausgeschlossen sind Schäden, die auf ein durch diese Naturgewalten veranlasstes Verhalten des Fahrers zurückzuführen sind. Die Anerkennung eines Unwetterschadens bedarf der Bestätigung durch ein Wetteramt. Darüber hinaus können Schäden aber auch anerkannt werden, wenn im näheren Umfeld des Schadensortes oder der Region weitere Schäden mit ähnlichem Schadensbild gemeldet worden sind. Ein klassisches Beispiel hierzu liefert der Hagelschaden. Hier ist es nicht immer so, dass Wetterämter wie z. B. der Deutsche Wetterdienst (DWD) Hagelereignisse bestätigen können. Hier sind andere beschädigte Fahrzeuge aus der näheren Umgebung, die durch Hagel beschädigt wurden, als Beweis ausreichend für die Schadensregulierung. Dies gilt im Übrigen auch für Schäden in anderen Sachsparten.
  • Zusammenstoß mit Haarwild, während das Fahrzeug in Bewegung ist. In den Basistarifen ist zu beachten, dass dies in der Regel nur für Haarwild nach dem Bundesjagdgesetz gilt. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat zum Beispiel entschieden, dass ein Zusammenstoß mit einem Rentier in Norwegen keinen Kaskoschaden darstellt, da Rentiere nicht unter das BJagdG fallen. Bessergestellte Tarife haben einen erweiterten Deckungsumfang und bieten so erweiterten Versicherungsschutz. Meist sind dann auch Zusammenstöße mit Pferden, Rindern, Schafen, Ziegen, Hunden oder Katzen versichert. Des Weiteren sind Erweiterungen wie alle Wirbeltiere oder Vögel geläufig.

Die Jahresbeiträge der Teilkaskoversicherung richten sich beim PKW nach der Typenklassen-Einstufung. Bei der Teilkaskoversicherung wird (im Gegensatz zur Vollkaskoversicherung) kein Schadensfreiheitsrabatt berücksichtigt. Zu beachten ist aber, dass bei Vertragsabschluss nach Vorschäden in den letzten 24 Monaten gefragt wird. Dabei wird neben Schäden in der Haftpflicht- und der Vollkaskoversicherung auch nach Teilkaskoschäden gefragt. Liegt ein Teilkaskoschaden in den letzten 24 Monaten vor, ist dieser zwar nicht relevant für eine Rückstufung in den schadensfreien Jahren (Teilkasko ist immer frei von schadensfreien Jahren), jedoch ist diese Angabe tarifierungsrelevant und beeinflusst die Höhe der Versicherungsprämie. Das heißt mit anderen Worten: Mit einem Teilkaskoschaden im erfragten Zeitraum (24 Monate) verteuert sich hintergründig die Versicherungsprämie aufgrund des erhöhten Risikos für den Versicherer. Die Höhe des Beitrags hängt unter anderem auch vom Fahrzeugtyp (Typklasse), der Regionalklasse und von Postleitzahl des Halters ab. Auch werden noch weitere Tarifierungsmerkmale zugrunde gelegt, von denen die Versicherungsprämie maßgeblich abhängt. Zu nennen sind unter anderem:

  • die jährliche Kilometerleistung,
  • das Alter des Fahrzeugs bei Zulassung auf den Versicherungsnehmer,
  • das Alter der Personen des Fahrerkreises; insbesondere Fahrer unter 23 bzw. 25 Jahren werden häufig als großes Risiko eingestuft und sind daher maßgeblich für die Prämienhöhe relevant.

Durch die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung reduziert sich die Versicherungsprämie. Ebenfalls wird sie durch Vereinbarung einer Werkstattbindung reduziert.



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